Vorrang ambulanter Pauschalen gesetzlich verankert

Der Gesetzgeber hat im Sommer 2021 den Vorrang der ambulanten Pauschalen zusammen mit der nationalen ambulanten Tarifstrukturorganisation im KVG verankert. Dies sind wichtige Puzzleteilchen für die dringend notwendige Verbesserung der Kostendeckung im spitalambulanten Bereich, für aktuelle und gepflegte ambulante Tarifstrukturen und im Sinne der H+ Tarifstrategie.

Die Tarife, insbesondere die ambulanten Tarife, waren 2021 ein omnipräsentes Thema in der nationalen Gesundheitspolitik. H+ konnte die politische Meinungsbildung im Parlament aktiv beeinflussen. Dies dank der sehr guten H+ internen Zusammenarbeit und Vernetzung mit wichtigen Stakeholdern. Diese Arbeiten waren wichtig, damit einerseits der Vorrang von ambulanten Pauschalen gegenüber Einzel- oder Zeitleistungstarifstrukturen und andererseits die nationale ambulante Tarifstrukturorganisation im KVG korrekt verankert werden konnten.

Ambulante Pauschalen sind unbestritten nicht die alleinige Lösung für die chronische und massive Unterfinanzierung im spitalambulanten Bereich, aber sie können, sofern richtig umgesetzt, einen wichtigen Beitrag leisten. Die Ablösung des veralteten TARMED durch ambulante Pauschalen in Kombination mit Teilen der Einzelleistungstarifstruktur TARDOC, sind eine Chance, die seit Einführung des TARMED festgefrorenen Taxpunktwerte und die blockierten Tarifverhandlungen neu aufzugleisen. Analog zum stationären Bereich müssen die Tarifverhandlungen im ambulanten Bereich auf den gemäss ITAR_K ausgewiesenen Kosten und einem darauf basierenden fairen Wirtschaftlichkeitsvergleich fussen. Damit kann die Tarifverhandlung zukünftig auf einer sachlichen Grundlage geführt werden und es besteht die Möglichkeit, die Abgeltung schrittweise den realen Kosten anzugleichen.
Die nationale ambulante Tarifstrukturorganisation wird es endlich ermöglichen, die ambulanten Tarifstrukturen basierend auf aktuellen und jährlich erhobenen Kosten- und Leistungsdaten zu pflegen und weiterzuentwickeln. Dies ist für den spitalambulanten Bereich zentral, damit die knappen Mittel möglichst fair den erbrachten Leistungen entsprechen und sich die medizinische und ökonomische Entwicklung laufend in der Tarifstruktur abbilden lässt.

Die verbindliche Regelung des Wirtschaftlichkeitsvergleichs im stationären Bereich – insbesondere das Festschreiben des 25. Perzentils als relevanten Vergleichspunkt – wurde vom BAG vorerst zurückgestellt. Zwischenzeitlich hat der Verein SpitalBenchmark zusammen mit der Universität Luzern ein Benchmarking-Modell entwickelt, welches 50 Prozent der Kostenunterschiede der Spitäler und Kliniken erklären kann und somit einen grossen Fortschritt zu den heutigen Benchmarking-Modellen darstellt. H+ strebt zusammen mit dem Verein SpitalBenchmark an, dieses Modell im Jahr 2022 zu verankern.

Die Tarifpolitik und die Finanzierung der Spitäler und Kliniken werden auch 2022 im Zentrum stehen. Bereits geplant sind Revisionen im Bereich des Vertriebsanteils der Spezialitätenliste und Anpassungen bei Art. 71a – d KVV.

Kontakt

Christoph Schöni
Leiter Geschäftsbereich Tarife, Mitglied der Geschäftsleitung