Arbeiten zur Erfüllung der gesetzlichen Qualitätsanforderungen

2021 hat H+ den neuen Qualitätsvertrag und das dazugehörige Konzept zur Qualitätsentwicklung abgeschlossen. Zudem erreichte das Projekt «Interprofessionelle Reviews in der Psychiatrie» mit den Pilot-Reviews einen wichtigen Meilenstein.

Im Jahr 2021 hat H+ intensiv an der Umsetzung der KVG-Revision «Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit» gearbeitet, welche u.a. den Abschluss von Qualitätsverträgen zwischen den Verbänden der Leistungserbringer und der Versicherer vorschreibt. Ein zentraler Bestandteil des Vertrags ist das Konzept zur Qualitätsentwicklung, das bei den H+ Mitgliedern in die zweite Vernehmlassung geschickt und mit wichtigen Akteuren im Gesundheitswesen diskutiert wurde. Daneben führte H+ die Verhandlungen zum neuen Qualitätsvertrag, auch unter Einbezug der Medizinaltarifkommission MTK. Ebenso erarbeitete H+ mit den Vertragspartnern Grundlagen zur Umsetzung des neuen Vertrags, insbesondere im Nationalen Verein für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken (ANQ). Diese Arbeiten konnten rechtzeitig abgeschlossen werden, um den Qualitätsvertrag inklusive Konzept zur Qualitätsentwicklung den H+ Mitgliedern zur Urabstimmung vorzulegen. Im Februar 2022 stimmten die H+ Mitglieder dem Qualitätsvertrag und dem Konzept zu. Bis zum 1. April 2022 wird der Vertrag beim Bundesrat zur Genehmigung eingereicht. 

Mit dem Inkrafttreten der KVG-Revision wurde die eidgenössische Qualitätskommission (EQK) konstituiert. H+ sieht einer engen Zusammenarbeit mit dieser wichtigen neuen Kommission entgegen und pflegt bereits einen regelmässigen Austausch.

H+ Positionen neu auch zu Mindestfallzahlen und Indikationsqualität 
H+ erarbeitete 2021 ein Grundlagenpapier zum Thema Mindestfallzahlen (MFZ), welches den normativen Rahmen und die Anwendungsphasen von MFZ aufzeigt und eine konsolidierte Position von H+ festhält. Das Papier wurde im Sommer 2021 den H+ Mitgliedern zur Vernehmlassung und nach Schärfungen dem H+ Vorstand zur Verabschiedung unterbreitet. Zudem erarbeitete H+ gemeinsam mit seinen Mitgliedern auch ein Positionspapier zur Indikationsqualität. Das politische Interesse an beiden Themen steigt und der Geschäftsstelle von H+ ist es nun mit den vorliegenden Papieren möglich, sich hinsichtlich der bestehenden kantonalen Anwendung von MFZ und Indikationsqualität in den Leistungsaufträgen zu positionieren und sich gegenüber den Partnern und Medien konkret zu äussern. 

PROMs fördern
Zusammen mit einer Arbeitsgruppe überprüfte H+, welche Rolle der Verband bei den Patient Reported Outcome Measures (PROMs) einnehmen soll. Daraus resultierte die Empfehlung, dass H+ PROMs in den Spitälern und Kliniken fördert, mit dem Ziel, die Behandlungsqualität zu steigern. Der Vorstand von H+ unterstützte dies, so dass die Geschäftsstelle und die Arbeitsgruppe für die Einführung und Verbreitung von PROMs Unterstützungshilfen erarbeiten. Diese sollen insbesondere den Wissens- sowie Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Spitälern fördern. 

Qualitätsprogramme zur Umsetzung empfohlen
Die Stiftung Patientensicherheit Schweiz erarbeitete 2021 zum Thema Never Events national einheitliche Definitionen und eine Ergebnisliste für die Schweiz sowie zwei Vorschläge zur Anwendung der Liste in Form eines Empfehlungskatalogs. Die Spitäler und Kliniken sprachen sich dafür aus, sowohl die Never Event-Liste als auch die Anwendungsvorschläge umzusetzen. 

Das BAG, die GDK und H+ anerkennen die Bedeutung der von Swissnoso unter Einbezug der Spitäler erarbeiteten «Strukturellen Mindestanforderungen für die Prävention und Bekämpfung von healthcare-assoziierten Infektionen bei hospitalisierten Patientinnen und Patienten für Schweizer Akutspitäler» und empfehlen sie den Spitälern und Kliniken zur Umsetzung.

Erfolgreiche Pilot-Reviews in der Psychiatrie 
2021 fanden in der Deutschschweiz erste interprofessionelle Pilot-Reviews in der Psychiatrie statt. Explizit dafür geschulte Fachpersonen besuchten Psychiatriekliniken und analysierten anhand von abgeschlossenen Fällen die Behandlungsabläufe. Gefundenes Optimierungspotenzial diskutierten die Reviewenden im Anschluss zusammen mit dem Team vor Ort und gemeinsam wurden Verbesserungsmassnahmen erarbeitet. Die Teilnehmenden bewerteten die erarbeiteten Inhalte und den Ablauf des Verfahrens sowie die Atmosphäre und das Ergebnis des Review-Verfahrens als gut bis sehr gut und würden diese Art des kollegialen Austausches weiterempfehlen.  

Ziel ist es, im Rahmen des neuen Qualitätsvertrags Art. 58a das interprofessionelle Review-Verfahren fachlich anerkennen zu lassen und mit dem Inkrafttreten des Vertrags 2023 allen Schweizer Psychiatriekliniken zugänglich zu machen.

Kontakt

Pascal Besson
Leiter Geschäftsbereich Betriebswirtschaft und Qualität, Mitglied der Geschäftsleitung

Angelina Hofstetter
Fachverantwortliche Qualität und Patientensicherheit

Isabelle Praplan
Fachverantwortliche Qualität und Patientensicherheit

Andreas Schittny
Fachverantwortlicher Qualität und Patientensicherheit